Die Gäste haben die Möglichkeit, ihre Kontaktdaten anzugeben, damit sie im Bedarfsfall vom kantonsärztlichen Dienst kontaktiert werden können. Jede Gästegruppe gibt freiwillig die Kontaktdaten (Vorname, Nachname, Telefonnummer, Datum, Zeit, Tischnummer) von einer Person an.
Der Betrieb muss über die letzten 14 Tage Auskunft darüber geben können, welche Tische ein Mitarbeitender bedient hat. Das Unternehmen bewahrt die Daten 14 Tage auf und vernichtet sie danach vollständig.